Kostenlose Vorlagen Führerscheinkontrolle, UVV-Prüfung, Fahrerunterweisung
Drei Vorlagen für den Fuhrpark kleiner Unternehmen — als Word-Datei zum Ausfüllen und als
PDF zum Ausdrucken. Jede Angabe darin ist an der Primärquelle geprüft: Gesetzestext,
DGUV-Vorschrift, Rechtsprechung. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Der Irrtum, den fast alle wiederholen
Als Beleg für die Pflicht, den Führerschein zweimal jährlich zu kontrollieren, wird im Netz
immer wieder die „DGUV Information 214-089“ genannt. Dieses Dokument heißt
„Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb“ und betrifft
Eisenbahnpersonal — nicht Fuhrparks. Und die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ enthält auf
56 Seiten das Wort „Führerschein“ an keiner einzigen Stelle. Der Begriff
„Fahrerlaubnis“ erscheint genau einmal, in § 35 Abs. 2, und dort nur für jugendliche
Versicherte in der Ausbildung — nicht als wiederkehrende Kontrolle.
Richtig ist: Die Kontrollpflicht folgt aus § 21 StVG und § 31 Abs. 2 StVZO
und ist verbindlich. Eine Frequenz schreibt dagegen kein Gesetz vor. Auch
das oft angeführte BGH-Urteil vom 05.01.1968 (4 StR 365/67) sagt zum Intervall
nichts: Es betraf einen privaten Halter, der sein Auto einem kaum bekannten
Zwanzigjährigen überließ, ohne je dessen Führerschein gesehen zu haben — ein einzelner
Überlassungsvorgang, kein Fuhrpark. Die zwei Kontrollen pro Jahr sind daraus abgeleitete,
anerkannte Praxis, keine Vorgabe des Gerichts. Wer
das durcheinanderbringt, dokumentiert am Ende das Falsche.
Führerscheinkontrolle — Kontrollprotokoll
Fahrerdaten, Fahrerlaubnisklassen mit Ablaufdaten und Schlüsselzahl 95, eine Zeile je durchgeführter Kontrolle mit beiden Unterschriften — und die Verpflichtungserklärung, mit der die Fahrerin oder der Fahrer zusagt, Entzug oder Fahrverbot unverzüglich zu melden.
UVV-Prüfung Fahrzeuge — Vorbereitung und Nachweis
Vorbereitungs-Checkliste für die jährliche Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70, die sechs Pflichtangaben des Prüfnachweises nach DGUV Grundsatz 314-003 und eine Fristenübersicht, in der pro Fahrzeug steht, wann die nächste Prüfung fällig wird.
Fahrerunterweisung — Nachweis
Zwölf Themen zum Abhaken, Platz für fahrzeugspezifische Einweisung und eine Teilnehmerliste mit Unterschriften. Der Nachweis muss erkennen lassen, was unterwiesen wurde — nicht nur dass unterwiesen wurde.
Worauf sich die Vorlagen stützen
Fünf Normen, die zusammen den Rahmen bilden. In den Dokumenten steht jede davon im Wortlaut,
mit Fundstelle.
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar — Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Für den Betrieb ist das der entscheidende Absatz: es genügt organisatorische Nachlässigkeit.
§ 31 Abs. 2 StVZO Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht geeignet ist. Aus diesem „bekannt sein muss“ folgt die Pflicht zur aktiven Kontrolle — Nichtwissen schützt nicht.
§ 130 OWiG Unterbleibt die gebotene Aufsicht, droht eine Geldbuße von bis zu 1 Mio. Euro, wenn die Zuwiderhandlung mit Strafe bedroht ist. Erfasst sind ausdrücklich Auswahl und Beaufsichtigung der eingesetzten Personen.
§ 57 Abs. 1 DGUV V70 Fahrzeuge sind nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Nach Abs. 2 sind die Ergebnisse schriftlich niederzulegen.
§ 4 Abs. 1 DGUV V1 Unterweisung der Versicherten bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, mit Dokumentationspflicht. Das ist die Grundlage der jährlichen Fahrerunterweisung — nicht § 31, der nur die PSA gegen tödliche Gefahren betrifft.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich den Führerschein kontrollieren?
Kein deutsches Gesetz und keine DGUV-Vorschrift schreibt eine Häufigkeit vor. Verbindlich ist die Kontrollpflicht, nicht ein Intervall. Auch das dafür regelmäßig zitierte BGH-Urteil vom 05.01.1968 (4 StR 365/67) trifft zum Intervall keine Aussage: Entschieden wurde über einen privaten Halter, der sein Fahrzeug einem kaum bekannten Zwanzigjährigen überließ, ohne dessen Führerschein je gesehen zu haben. Das Gericht verlangt, sich vor der Überlassung Gewissheit über die Fahrerlaubnis zu verschaffen — von Prüfintervallen für Fuhrparks steht dort nichts. Die zwei Kontrollen pro Jahr sind daraus abgeleitete Praxis. Häufiger kontrollieren sollten Sie, wenn eine Klasse oder die Schlüsselzahl 95 demnächst abläuft oder der Verdacht auf ein Fahrverbot besteht.
Reicht es, wenn ich eine Kopie des Führerscheins in der Personalakte habe?
Nein. Die Kopie ist die Vergleichsgrundlage, nicht die Kontrolle. Üblich und bewährt ist: bei der Erstkontrolle das Original in Augenschein nehmen und eine Kopie zu den Akten nehmen, bei jeder Folgekontrolle das Original mit dieser Kopie vergleichen — gleiche Führerschein-Nummer, gleiches Ausstellungsdatum, unveränderte Klassen und Schlüsselzahlen.
Ersetzt die HU die UVV-Prüfung?
Nein. Betriebssicherheit setzt sich aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit zusammen; HU und SP decken im Wesentlichen nur den ersten Teil ab. Liegt eine mängelfreie HU vor, kann sich die UVV-Prüfung auf den arbeitssicherheitsrelevanten Bereich beschränken. Bei Fahrzeugen, die zum Prüfzeitpunkt nicht der HU-Pflicht unterliegen, sind beide Bereiche zu prüfen.
Darf ich die UVV-Prüfung selbst machen?
Nur mit der nötigen Qualifikation. Sachkundig ist, wer durch Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse der Fahrzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist; der DGUV Grundsatz 314-003 verlangt dafür eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ein technisches Studium. Sie dürfen die Prüfung an eine Werkstatt vergeben — die Verantwortung für die ausreichende Qualifikation des Prüfers bleibt aber bei Ihnen.
Wie lange muss ich die Nachweise aufbewahren?
Für die UVV-Prüfung nennen sowohl § 57 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 als auch § 14 Abs. 7 BetrSichV dieselbe Untergrenze: mindestens bis zur nächsten Prüfung. Eine Frist in Jahren steht dort nicht. In der Praxis lohnt es sich, die Nachweise länger zu behalten — bei einem Unfall wird nach der Kette der letzten Prüfungen gefragt, nicht nach der letzten allein.
Ist die elektronische Führerscheinkontrolle zulässig?
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 10.11.2023 (4 Ca 1116/23) entschieden, dass die Anweisung, einen RFID-Chip auf dem Führerschein anzubringen, vom Direktionsrecht nach § 106 GewO gedeckt ist, und die Klage des Mitarbeiters abgewiesen. Das Gericht hat dabei auch die Beweisfunktion des Systems anerkannt. Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es bislang nicht.
Wenn die Fristen selbst das Problem sind
Vorlagen halten fest, was Sie geprüft haben. Sie erinnern Sie nicht daran, dass eine
Prüfung fällig wird. Im Fuhrpark-Modul von Blina Desk hängen Termine an
Fahrzeug und Fahrer: HU/TÜV, Versicherung, geplante Wartung, Ablauf der Fahrerlaubnisklassen
und der Schlüsselzahl 95 — mit Vorab-Benachrichtigung, Tankvorgängen samt Verbrauch und
Kosten pro Kilometer.
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August 2026. Anbieter: Arti-IT (Inh. Albert Milaqi), Pinner Straße 11, 42579 Heiligenhaus,
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